Ausbildung

Grundlagen

Arbeiten mit PSAgA dürfen nur durch nachweislich ausgebildetes und der Situation angepasst ausgerüstetem Personal ausgeführt werden (VUV 5 & 8).

Die Rettung ist dabei jederzeit durch eigene Mittel der Baustelle sicherzustellen.

Leider gab es bis anhin noch riesige Unterschiede bezüglich Inhalte und Dauer von Ausbildungen für PSAgA.

Ausbildungen von 30 Minuten Dauer und 15 Teilnehmer waren keine Seltenheit.
Die Ursachen hierfür sind vielfältig und können sowohl beim Auftraggeber (Firma) wie auch beim Ausbildungsanbieter liegen.

Diese Webseite soll dazu beitragen, diesen Umstand zu verbessern und Ausbildungsangebote im Interesse der Teilnehmer zu vereinheitlichen. Siehe Rubrik Ausbildungsdauer

Eine angemessene Ausbildungsdauer ist ein Arbeitstag für Personen ohne wesentliche Vorkenntnisse.

Der Verein absturzrisiko.ch führt selbst keine Ausbildungen durch. Ausbildungsanbieter mit hohem Qualitätsstandart nach den Richtlinien von absturzrisiko.ch finden Sie in der Rubrik «Ausbildungsanbieter».

Ausbildungspflicht

Vermehrt erkennen Firmen die Notwendigkeit, Ihre Mitarbeiter bezüglich Arbeiten mit Absturzrisiken, insbesondere im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zu schulen.

Vergl. VUV Art. 5 & 8

Suva: Portal PSA gegen Absturz

Anforderung an den Ausbildner

Es gibt in der Schweiz weder Zulassungsbedingungen für Ausbildner und Ausbildungsstätten noch Gesetze, welche die Verantwortlichkeiten von Ausbildnern für PSAgA spezifisch regeln würde.
Demnach wird bei Unfällen jeder Fall individuell analysiert und beurteilt – auch bezüglich Umfang und Qualität der Ausbildung (Vergl. VUV Art. 5 & 8).
Entsprechend liegt es in der Eigenverantwortung der Ausbildungsanbieter und deren Ausbildner, gewisse Mindestanforderungen bezüglich Fachwissen und Ausbildungsinfrastruktur zu erfüllen.
Erfahrungsgemäss benötigt man für eine seriöse Ausbildung der Mitarbeiter mindestens einen Tag in einer vorbereiteten Umgebung und einem erfahrenen und vorbereiteten Ausbildner.

Aufgrund regelmässiger Anfragen interssierter Personen wurde hier ein einfaches Anforderungsprofil an einen Ausbildner PSA gegen Absturz zusammengestellt.
(vor allem ist aber gesunder Menschenverstand und Verantwortungsbewusstsein gefragt)

Grundanforderungen an die Ausbildner:
1. Die Gruppengrösse pro Ausbildner darf maximal 6-8 Personen betragen.
2. Ein Ausbildner muss sich seiner Verantwortung vollumfänglich bewusst sein und über das notwendige Fachwissen (PSAgA & Anwendungsfall) und Erfahrung verfügen.

Der Ausbildner verfügt über fundierte Kenntnisse von:

  • PSAgA Materialkunde
  • Gesetzliche Grundlagen (UVG, VUV, BauAV)
  • Produktesicherheitsgesetz & PSA-Richtlinie, Festigkeit von PSAGA
  • Normen zu PSAgA (EN361, 358, 360 etc.)
  • Planung, Montage von Anschlagpunkten / Anschlagseinrichtungen (EN795 A bis E) 
    –> Fest installierte, temporäre & Anschlagpunkte in der Tragstruktur, inklusive deren fachgerechter Planung, Montage, Prüfung sowie erforderliche Markierung und Dokumentation
  • Priorisierung der Methoden / Techniken (Gesetz & Stand der Technik)
  • Sturzphysik (Fangstoss, Sturzfaktor)
  • Sicherungstheorie à Rückhaltesystem, Arbeitsplatzpositionierung, Sturzauffangsystem
  • Selbst- und Fremdsicherung
  • Beherrscht den Aufbau und das Begehen eines temporären, horizontalen Anschlagpunkte-Systems mit oder ohne verbindendes Seil (Lifeline)  Vektorkräfte!
  • Kenntnisse im Umgang mit permanenten Steigschutzsystemen (EN353 Problematik bei Steigschutzleitern etc.) und permanenten Personensicherungsanlagen (horizontal & vertikal)
  • Kann die korrekte Auswahl geeigneter Höhensicherungsgeräten kontrollieren und Vermitteln (Horizontaleinsatz, Kantenprüfung, Echtkantenproblem etc.)
  • Seil- und Knotenkunde
  • korrekte Bestimmung des notwendigen Sturzraums in allen Systemen (Kollisionsgefahr)
  • Hängetrauma und Wirkung auf den menschlichen Körper
  • Beherrscht die Rettung von verunfallten Personen nach unten und wo nötig nach oben aus Seilsystemen gemäss erstelltem Rettungskonzept .
  • Kennt die Rettungsgeräte, die auf dem Markt angeboten werden und weiss wie diese eingesetzt werden.
  • Vorstieg über Dachhaken zu zweit (analog Kletterhalle)
  • Vorstieg über Dachhaken invers mit Seilsack auf Vorsteiger (Seil am Boden fest verankert)
  • Vorstieg in Modulgerüst, Mast oder Hochregallager mit Y-Haken etc.
  • Anwendung Big-Shot (Industrieschleuder)
  • Gültiger Nothelfer- oder Samariterkurs
  • Grundkenntnisse in Methodik-Didaktik
  • kann ein projektspezifisches Sicherheits- und Rettungskonzept für PSAGA erstellen und vermitteln

Diese Auflistung ist nicht abschliessend und muss mit Berufsgattungsspezifischem know-how des Zielpublikums kombiniert werden können.

Anforderung Ausbildungsstätte

Es gibt in der Schweiz weder Zulassungsbedingungen für Ausbildner und Ausbildungsstätten noch Gesetze, welche die Verantwortlichkeiten von Ausbildnern für PSAgA spezifisch regeln würde. Demnach wird bei Unfällen jeder Fall individuell analysiert und beurteilt – auch bezüglich Umfang und Qualität der Ausbildung (Vergl. VUV Art. 5 & 8).
Entsprechend liegt es in der Eigenverantwortung der Ausbildungsanbieter und deren Ausbildner, gewisse Mindestanforderungen bezüglich Fachwissen und Ausbildungsinfrastruktur zu erfüllen.
Erfahrungsgemäss benötigt man für eine seriöse Ausbildung der Mitarbeiter mindestens einen Tag in einer vorbereiteten Umgebung und einem erfahrenen und vorbereiteten Ausbildner.

Aufgrund regelmässiger Anfragen interssierter Personen wurden hier rudimentär die Anforderungen an eine Ausbildungsstätte zusammengestellt.
(vor allem ist aber gesunder Menschenverstand und Verantwortungsbewusstsein gefragt)

Grundanforderungen an die Ausbildner:
1. Die Gruppengrösse pro Ausbildner darf maximal 6-8 Personen betragen.
2. Ein Ausbildner muss sich seiner Verantwortung vollumfänglich bewusst sein und über das notwendige Fachwissen (PSAgA & Anwendungsfall) und Erfahrung verfügen.

Grundanforderungen an die Ausbildungsinfrastruktur:

  • Die Praxisübungen müssen in einer sicheren Umgebung stattfinden können und müssen wo technisch möglich Systemredundant ausgeführt werden.
  • Die Sicherheit der Teilnehmer muss immer gewährleistet sein. Z.B. Absturzkanten sind für die übrigen Kursteilnehmer zu sichern
  • Damit das nötige Fachwissen praxisnah vermittelt werden kann, muss die Ausbil-dungsstätte über die nötige Infrastruktur verfügen: So sollen mit branchenspezifischen Situationen
    (z.B. Steildach für Dachdecker, Schacht für Liftmonteur, Kran für Kranmonteur) usw. ausgestattet und dem Ausbildungsziel stufengerecht angepasst sein.
  • Die für die Ausbildung notwendigen Systeme und Komponenten müssen zum Üben und Begutachten in ausreichender Anzahl vorhanden sein.
  • Die klimatischen und akustischen Bedingungen müssen einen erträglichen Lernbe-trieb ermöglichen
  • Ausbildungsplätze vor Witterung geschützt (Sicherheit steht im Vordergrund).
  • Akustisch geeignet (geringer Lärmpegel, wenig Störgeräusche)
  • Rettung der Teilnehmer muss jederzeit möglich sein. Mögliche Rettungen sind zu planen und in jedem Arbeitsbereich oder Übungsbereich durch Anschlagpunkte in ausreichender Menge zu versehen.
  • Teilnehmer sind für die gesamte Ausbildungsdauer freigestellt (kein «learning on the job» / kein Einfluss vom Tagesgeschäft)

Diese Auflistung ist nicht abschliessend.

Weitere Infos:
www.suva.ch/psaga
www.suva.ch/anschlageinrichtungen

Mindestdauer der Ausbildung

  • Eine angemessene Ausbildung für Personen ohne wesentliche Vorkenntnisse im Umgang mit PSAgA dauert erfahrungsgemäss mindestens einen ganzen Arbeitstag und beinhaltet eine einfache Rettung mit einem Rettungsgerät nach unten.
  • Spezielle Rettungstechniken sind separat zu erlernen.

Gruppengrösse

Der Ausbildner / Instruktor muss fast jedem Teilnehmerbedürfnis gerecht werden können.

Dies ist nur bei einer vertretbaren Gruppengrösse möglich

Erfahrungsgemäss darf die Gruppengrösse nicht mehr als 6-8 Personen pro Instruktor umfassen.

Konzept für die Ausbildung

Unser Konzept beruht auf vier Grundsätzen

  1. Theorie in Praxis integriert
    Theoretisches Wissen wird bei der Erläuterung jeder Übung einleitend vermittelt und nicht über Stunden in einem Theorielokal
  2. Wenig «Standzeiten» 
    Es gibt nichts unproduktiveres als alle schauen zu, wenn einer was tut
    Mit einer gut geplanten Ausbildung können die Kursteilnehmer praktisch lückenlos beschäftigt werden.
  3. Elektrizitätslose Ausbildung
    Die Ausbildung soll zwar durchaus mit Präsentationsfolien mit Beamer erfolgen können. Alle Folien sind aber so gestaltet, dass diese auch als Plakate für Arbeitsplätze geeignet sind
  4. Grundmodul plus branchenbezogene Zusatzmodule, Rettungsmodul
    Das Grundmodul (PSAgA – Grundwissen und prinzipielle Anwendung) soll für alle Personenkreise identisch vermittelt werden. Weiterführende Module / Übungen werden branchenbezogen weiterentwickelt, so dass die Ausbildung die Firmenbedürfnisse möglichst gut abdecken. Für die Rettung wird ein eigenes Modul erarbeitet.

Grundmodul

Das Grundmodul PSAgA enthält folgende Punkte als Minimalinhalt:

– Gesetzliche Grundlagen der CH 
– Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz(PSAgA)
– Grundbestandteile PSAgA(Komponenten, Vor- und Nachteile)
– korrekte Anwendung der PSAgA(anziehen, anpassen, anwenden)
– korrekte Behandlung(Lagerung & Kontrolle der PSAgA)
– Prüf- und Produktnormen(PSA-Richtlinie, Euronormen, CE-Zeichen)

Branchen- und Rettungsmodul

An dieser Stelle werden verschiedene Berufs- / Branchenspezifische Themen und Ausbildungsmodule erstellt und laufend in Zusammenarbeit mit diesen Branchen / Verbänden erweitert  

  • Kranexperten / Kranmonteure
  • Systemgerüstbau (Fassadengerüste)
  • Modulgerüstbau (Spezialgerüste)
  • Arbeiten auf Steildächern
  • Arbeiten auf Flachdächern
  • Hochbau / Rohbau (Bauhaupt- und Baunebengewerbe)
  • Holzbau
  • Stahl- und Metallbau
  • Arbeiten auf Freileitungsmasten
  • Rigging / Veranstaltungstechnik
  • Betonbohr- und Trenntechnik
  • Arbeiten in unwegsamen Gelände
  • Gebäudereinigung
  • Rückbau
  • Baumpflege
  • Rettungsmodul
    Wo angebracht, wird das Rettungmodul direkt in das Branchenmodul integriert, da einige Berufsgattungen sehr spezifische Rettungssituationen haben, welche bei anderen wiederum irrelevant sein dürften

Medizinische Eignung

In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, welche explizit eine Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Personen verlangt, welche Arbeiten mit Absturzrisiko ausführen.

Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, für Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Personen einzusetzen, welche sich dafür eignen und entsprechend ausgebildet worden sind.

Der Gesundheitszustand einer Person darf nicht zu einem Risiko für sie selbst und Dritte werden. 

Es empfiehlt sich, Teilnehmer vor Ausbildungen für PSA gegen Absturz die «Selbstdeklaration Gesundheitszustand» ausfüllen zu lassen.

Mit der «Selbstdeklaration Gesundheitszustand» bestätigt der Teilnehmer, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an der Ausbildung teilzunehmen und später Arbeiten mit Absturzrisiken auszuführen.

Index