Grundlagen
Arbeiten mit PSAgA dürfen nur durch nachweislich ausgebildetes und der Situation angepasst ausgerüstetem Personal ausgeführt werden (VUV 5 & 8).
Die Rettung ist dabei jederzeit durch eigene Mittel der Baustelle sicherzustellen.
Leider gab es bis dahin noch riesige Unterschiede bezüglich der Inhalte und Dauer von Ausbildungen für PSAgA.
Ausbildungen von 30 Minuten Dauer und 15 Teilnehmer waren keine Seltenheit.
Die Ursachen hierfür sind vielfältig und können sowohl beim Auftraggeber (Firma) als auch beim Ausbildungsanbieter liegen.
Diese Webseite soll dazu beitragen, diesen Umstand zu verbessern und Ausbildungsangebote im Interesse der Teilnehmer zu vereinheitlichen. Siehe Rubrik Ausbildungsdauer
Eine angemessene Ausbildungsdauer für Personen ohne wesentliche Vorkenntnisse ist ein Arbeitstag.
Der Verein absturzrisiko.ch führt selbst keine Ausbildungen durch. Ausbildungsanbieter mit hohem Qualitätsstandard nach den Richtlinien von absturzrisiko.ch finden Sie in der Rubrik «Ausbildungsanbieter».
Ausbildungspflicht
Vermehrt erkennen Firmen die Notwendigkeit, ihre Mitarbeiter bezüglich Arbeiten mit Absturzrisiken, insbesondere im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zu schulen.
Suva: Portal PSA gegen Absturz
Anforderung an den Ausbilder
Es gibt in der Schweiz weder Zulassungsbedingungen für Ausbilder und Ausbildungsstätten noch Gesetze, welche die Verantwortlichkeiten von Ausbildnern für PSAgA spezifisch regeln würden.
Demnach wird bei Unfällen jeder Fall individuell analysiert und beurteilt – auch bezüglich Umfang und Qualität der Ausbildung (Vergl. VUV Art. 5 & 8).
Entsprechend liegt es in der Eigenverantwortung der Ausbildungsanbieter und deren Ausbilder, gewisse Mindestanforderungen bezüglich Fachwissen und Ausbildungsinfrastruktur zu erfüllen.
Erfahrungsgemäss benötigt man für eine seriöse Ausbildung der Mitarbeiter mindestens einen Tag in einer vorbereiteten Umgebung und einem erfahrenen und vorbereiteten Ausbilder.
Aufgrund regelmässiger Anfragen interessierter Personen wurde hier ein einfaches Anforderungsprofil an einen Ausbilder PSA gegen Absturz zusammengestellt (vor allem ist aber Verantwortungsbewusstsein gefragt.
Grundanforderungen an die Ausbilder:
1. Die Gruppengrösse pro Ausbilder darf maximal 6-8 Personen betragen.
2. Ein Ausbilder muss sich seiner Verantwortung vollumfänglich bewusst sein und über das notwendige Fachwissen (PSAgA & Anwendungsfall) und Erfahrung verfügen.
Der Ausbilder verfügt über fundierte Kenntnisse von:
- PSAgA Materialkunde
- Gesetzliche Grundlagen (UVG, VUV, BauAV)
- Produktesicherheitsgesetz und PSA-Richtlinie, Festigkeit von PSAGA
- Normen zu PSAgA (EN361, 358, 360 etc.)
- Planung, Montage von Anschlagpunkten / Anschlagseinrichtungen (EN795 A bis E)
–> Fest installierte, temporäre Anschlagpunkte und Anschlagpunkte in der Tragstruktur, inklusive deren fachgerechter Planung, Montage, Prüfung sowie erforderliche Markierung und Dokumentation - Priorisierung der Methoden / Techniken (Gesetz und Stand der Technik)
- Sturzphysik (Fangstoss, Sturzfaktor)
- Sicherungstheorie à Rückhaltesystem, Arbeitsplatzpositionierung, Sturzauffangsystem
- Selbst- und Fremdsicherung
- Beherrscht den Aufbau und das Begehen eines temporären, horizontalen Anschlagpunkte-Systems mit oder ohne verbindendes Seil (Lifeline). Beachtet Vektorkräfte!
- Kenntnisse im Umgang mit permanenten Steigschutzsystemen (EN353 Problematik bei Steigschutzleitern etc.) und permanenten Personensicherungsanlagen (horizontal & vertikal)
- Kann die korrekte Auswahl geeigneter Höhensicherungsgeräten kontrollieren und vermitteln (Horizontaleinsatz, Kantenprüfung, Echtkantenproblem etc.)
- Seil- und Knotenkunde
- korrekte Bestimmung des notwendigen Sturzraums in allen Systemen (Kollisionsgefahr)
- Hängetrauma und Wirkung auf den menschlichen Körper
- Beherrscht die Rettung von verunfallten Personen nach unten und wo nötig nach oben aus Seilsystemen gemäss erstelltem Rettungskonzept
- Kennt die Rettungsgeräte, die auf dem Markt angeboten werden und weiss, wie diese eingesetzt werden
- Vorstieg am Gittermast zu zweit (analog Kletterhalle)
- Vorstieg über Dachhaken invers mit Seilsack auf Vorsteiger (Seil am Boden fest verankert)
- Bewegen in Modulgerüst, Mast oder Hochregallager mit Y-Haken etc.
- Anwendung Big-Shot (Seil-, Wurfsackschleuder)
- Gültiger Nothelfer- oder Samariterkurs
- Grundkenntnisse in Methodik-Didaktik
- kann ein projektspezifisches Sicherheits- und Rettungskonzept für PSAgA erstellen und vermitteln
Diese Auflistung ist nicht abschliessend und muss mit berufsgattungsspezifischem Know-how des Zielpublikums kombiniert werden können.
Anforderung Ausbildungsstätte
Es gibt in der Schweiz weder Zulassungsbedingungen für Ausbilder und Ausbildungsstätten noch Gesetze, welche die Verantwortlichkeiten von Ausbildern für PSAgA spezifisch regeln. Demnach wird bei Unfällen jeder Fall individuell analysiert und beurteilt – auch bezüglich Umfang und Qualität der Ausbildung (Vergl. VUV Art. 5 & 8).
Entsprechend liegt es in der Eigenverantwortung der Ausbildungsanbieter und deren Ausbilder, gewisse Mindestanforderungen bezüglich Fachwissen und Ausbildungsinfrastruktur zu erfüllen.
Erfahrungsgemäss benötigt man für eine seriöse Ausbildung der Mitarbeiter mindestens einen Tag in einer vorbereiteten Umgebung und einem erfahrenen und vorbereiteten Ausbilder.
Aufgrund regelmässiger Anfragen interessierter Personen wurden hier rudimentär die Anforderungen an eine Ausbildungsstätte zusammengestellt (vor allem ist aber Verantwortungsbewusstsein gefragt).
Grundanforderungen an die Ausbilder:
1. Die Gruppengrösse pro Ausbilder darf maximal 6-8 Personen betragen.
2. Ein Ausbilder muss sich seiner Verantwortung vollumfänglich bewusst sein und über das notwendige Fachwissen (PSAgA & Anwendungsfall) und Erfahrung verfügen.
Grundanforderungen an die Ausbildungsinfrastruktur:
- Die Praxisübungen müssen in einer sicheren Umgebung stattfinden können und müssen, wo technisch möglich systemredundant ausgeführt werden
- Die Sicherheit der Teilnehmer muss immer gewährleistet sein. Z.B. Absturzkanten sind für die übrigen Kursteilnehmer zu sichern
- Damit das nötige Fachwissen praxisnah vermittelt werden kann, muss die Ausbildungsstätte über die nötige Infrastruktur verfügen: So sollen mit branchenspezifischen Situationen
(z.B. Steildach für Dachdecker, Schacht für Liftmonteur, Kran für Kranmonteur) usw. ausgestattet und dem Ausbildungsziel stufengerecht angepasst sein - Die für die Ausbildung notwendigen Systeme und Komponenten müssen zum Üben und Begutachten in ausreichender Anzahl vorhanden sein
- Die klimatischen und akustischen Bedingungen müssen einen erträglichen Lernbetrieb ermöglichen
- Ausbildungsplätze vor Witterung geschützt (Sicherheit steht im Vordergrund).
- Akustisch geeignet (geringer Lärmpegel, wenig Störgeräusche)
- Rettung der Teilnehmer muss jederzeit möglich sein. Mögliche Rettungen sind zu planen und in jedem Arbeitsbereich oder Übungsbereich durch Anschlagpunkte in ausreichender Menge zu versehen
- Teilnehmer sind für die gesamte Ausbildungsdauer freigestellt (kein «learning on the job» / kein Einfluss vom Tagesgeschäft)
Diese Auflistung ist nicht abschliessend.
Weitere Infos:
www.suva.ch/psaga
www.suva.ch/anschlageinrichtungen
Mindestdauer der Ausbildung
- Eine angemessene Ausbildung für Personen ohne wesentliche Vorkenntnisse im Umgang mit PSAgA dauert erfahrungsgemäss mindestens einen ganzen Arbeitstag und beinhaltet eine einfache Rettung mit einem Rettungsgerät nach unten
- Spezielle Rettungstechniken sind separat zu erlernen
Gruppengrösse
Der Ausbilder / Instruktor muss fast jedem Teilnehmerbedürfnis gerecht werden können.
Dies ist nur bei einer vertretbaren Gruppengrösse möglich.
Erfahrungsgemäss darf die Gruppengrösse nicht mehr als 6-8 Personen pro Instruktor umfassen.
Konzept für die Ausbildung
Unser Konzept beruht auf vier Grundsätzen:
- Theorie in Praxis integriert
Theoretisches Wissen wird bei der Erläuterung jeder Übung einleitend vermittelt und nicht über Stunden in einem Theorielokal. - Wenig «Standzeiten»
Es gibt nichts Unproduktiveres als Alle schauen zu, wenn Einer was tut.
Mit einer gut geplanten Ausbildung können die Kursteilnehmer praktisch lückenlos beschäftigt werden. - Elektrizitätslose Ausbildung
Die Ausbildung soll zwar durchaus mit Präsentationsfolien mit Beamer erfolgen können. Alle Folien sind aber so gestaltet, dass diese auch als Plakate für Arbeitsplätze geeignet sind. - Grundmodul plus branchenbezogene Zusatzmodule, Rettungsmodul
Das Grundmodul (PSAgA – Grundwissen und prinzipielle Anwendung) soll für alle Personenkreise identisch vermittelt werden. Weiterführende Module / Übungen werden branchenbezogen weiterentwickelt, so dass die Ausbildung die Firmenbedürfnisse möglichst gut abdeckt. Für die Rettung wird ein eigenes Modul erarbeitet.
Grundmodul
Das Grundmodul PSAgA enthält folgende Punkte als Minimalinhalt:
– Gesetzliche Grundlagen der CH | |
– Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz | (PSAgA) |
– Grundbestandteile PSAgA | (Komponenten, Vor- und Nachteile) |
– korrekte Anwendung der PSAgA | (anziehen, anpassen, anwenden) |
– korrekte Behandlung | (Lagerung & Kontrolle der PSAgA) |
– Prüf- und Produktnormen | (PSA-Richtlinie, Euronormen, CE-Zeichen) |
Branchen- und Rettungsmodul
An dieser Stelle werden verschiedene Berufs- / Branchenspezifische Themen und Ausbildungsmodule erstellt und laufend in Zusammenarbeit mit diesen Branchen / Verbänden erweitert
- Kranexperten / Kranmonteure
- Systemgerüstbau (Fassadengerüste)
- Modulgerüstbau (Spezialgerüste)
- Arbeiten auf Steildächern
- Arbeiten auf Flachdächern
- Hochbau / Rohbau (Bauhaupt- und Baunebengewerbe)
- Holzbau
- Stahl- und Metallbau
- Arbeiten auf Freileitungsmasten
- Rigging / Veranstaltungstechnik
- Betonbohr- und Trenntechnik
- Arbeiten in unwegsamem Gelände
- Gebäudereinigung
- Rückbau
- Baumpflege
- Rettungsmodul
Wo angebracht, wird das Rettungmodul direkt in das Branchenmodul integriert, da einige Berufsgattungen sehr spezifische Rettungssituationen haben, welche bei anderen wiederum irrelevant sein dürften
Medizinische Eignung
In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, welche explizit eine Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Personen verlangt, welche Arbeiten mit Absturzrisiko ausführen.
Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, für Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Personen einzusetzen, die sich dafür eignen und entsprechend ausgebildet worden sind.
Der Gesundheitszustand einer Person darf nicht zu einem Risiko für sie selbst und Dritte werden.
Es empfiehlt sich, Teilnehmer vor Ausbildungen für PSA gegen Absturz die «Selbstdeklaration Gesundheitszustand» ausfüllen zu lassen.
Mit der «Selbstdeklaration Gesundheitszustand» bestätigt der Teilnehmer, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an der Ausbildung teilzunehmen und später Arbeiten mit Absturzrisiken auszuführen.