Selten hat jemand Angst, wenn er neben einem Oblicht oder einer Lichtkuppel steht oder vorbeigeht.

Meist sind diese nicht transparent und täuschen so ein Gefühl von Stabilität und Durchbruchsicherheit vor.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Suva Webseite

Ein Informationsschreiben der Suva zum Thema finden Sie hier

oblicht_gitter

Für Oblichter und Lichtkuppeln aus Acryl, Polycarbonat oder PET gilt:

  • Kein Hersteller kann für sein Produkt langzeitgarantien abgeben!
    (sehr oft beschränkt sich die Deklaration auf den Zeitpunkt des Einbaus)
  • Oblichter im Bereich von Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen müssen zuverlässig & dauerhaft gesichert sein.
  • Ein zuverlässiger Langzeitschutz gegen Durchsturz im Sinne des Endkunden und Arbeitnehmers kann nur mit Kollektivschutz erreicht werden (= konstruktive Zusatzmassnahmen wie Geländer, Gitter, Netze etc.)
  • Im Zweifelsfall ist ein Oblicht immer nicht durchsturzsicher

Ausgangslage

  • Dächer werden immer mehr aktiv genutzt und nehmen eine zentrale Rolle in der Gebäudenutzung ein (Retention, Solaranlagen, Begrünung etc.) 
  • Unterschiedliche Interpretation der Vorgaben und Massnahmen zur Reduktion des Durchsturzrisikos bei Oblichtern sind an der Tagesordnung
  • Besteller, Endkunde und Lieferant gehen meist von unterschiedlichen Vorstellungen aus.
  • Die Suva registriert unverändert regelmässig Durchstürze durch Oblichter und daraus resultierend schwere Absturzunfälle!
    Die Dunkelziffer (Beinaheunfälle, Durchtritte etc.) dürfte wesentlich höher sein.

Gesetzeslage (VUV Art. 17):

Dächer, die aus betrieblichen Gründen oft betreten werden müssen, sind so zu gestalten, dass sie von den Arbeitnehmern sicher begangen werden können.

Hinweis: Als oft wird eingestuft, wenn es auf dem Dach technische Installationen, Solaranlagen, Extensivbegrünung etc. gibt, an welchen in regelmässigen Abständen Unterhalts- oder Reparaturarbeiten ausgeführt werden müssen.

 

Stand der Technik / Regeln der Baukunde:

 Kernsaussagen:

  1. Lichtkuppeln und Lichtbänder aus Kunststoffen sind langfristig nicht durchbruchsicher
  2. Alle Lichtkuppeln müssen mit einem baulichen Kollektivschutz gesichert sein (Geländer, innen- oder aussenliegendes Gitter etc.), ausser das Dach kann / muss nur Jahre später für Sanierungszwecke betreten werden
  3. Im Bereich von Oblichtern mit über 3.0m Absturzhöhe sind für den Unterhalt am geöffneten Oblicht  EN795 Anschlageinrichtungen (Ankerpunkte) anzubringen.
  4. Werden Oblichter ausgewechselt / saniert, sind diese in dieser Zeit vollflächig zu sichern, falls dabei eine vorhandene Kollektivschutzeinrichtung mit entfernt wird.

 

Wann muss ein Oblicht / Lichtband aus Kunststoff durchbruchsicher / durchsturzsicher sein?

  1. Wenn der betroffene Gebäudebereich für Dritte frei zugänglich ist.
  2. Wenn auf dem Dach technische Anlagen vorhanden sind, welche regelmässigen (mind. 1 x jährlich) Unterhalt benötigen (Lüftung etc.)
  3. Dächer mit intensiv oder extensiv Begrünung
  4. Dächer mit Solaranlagen
  5. Dächer mit ungesicherten Verkehrswegen
    (bei Nacht oder Schnee als solches nicht erkennbar)

 

Glasoblichter in solchen Bereichen müssen normkonform mit Verbundsicherheitsglas ausgestattet sein.