Für Arbeiten mit PSAgA muss man: 

•    mindestens 18 Jahre alt sein (vergl. Art. 4 / ArG V5 & SR 822.115.2)
•    Körperlich und geistig gesund sein (Selbstdeklaration)
•    Drogen- oder Alkoholproblemfrei sein
•    Höhenangstfrei sein

In der Schweiz ist man zur Zeit für Arbeiten mit Absturzrisiken nicht der Arbeitsmedizinischen Vorsorge unterstellt.
Es sind auch keine Eignungsuntersuchung vorgeschrieben (wie z.B G41 in Deutschland)
Der Mitarbeiter ist jedoch verpflichtet, allfällige gesundheitliche Beeinträchtigungen mit dem Arbeitgeber abzusprechen, wenn dadurch seine eigene oder die Gesundheit von Dritten beim Ausführen von Arbeiten in der Höhe beeinträchtigt werden kann.

Bei Schulungen für PSAgA  wird empfohlen, die Teilnehmer eine Selbstdeklaration des eigenen Gesundheitszustands ausfüllen und unterschreiben zu lassen.

Ein Beispiel finden Sie hier.