Regelmässig wird die Frage gestellt, wer denn PSAgA - Materialprüfung durchführen dürfe und ob dazu ein bestimmter Kurs notwendig sei.

Dieser Abschnitt soll hierüber Klarheit verschaffen:

  • Es gibt keine präzise gesetzliche Grundlage zu diesem Thema. (Vergl. VUV Art. 32 a / 32b)
  • Entsprechend darf dies jeder, welcher das Material nach Herstellerangaben prüfen kann und über die nötige Qualifikation (ggfs. auch nach Herstellerangaben) verfügt.
    Das heisst: für jedes Produkt (Auffanggurt, Karabiner, Seil, Seilkürzer, Höhensicherungsgerät etc. muss die Wartung / Kontrolle exakt nach Gebrauchsanleitung des jeweiligen Herstellers erfolgen und muss dokumentiert sein.
  • Der PSAgA Sachkundige (Kontrolleur) muss sich bewusst sein, dass seine Kontrolle eine Verwendungsfreigabe für eine weitere Verwendungsperiode darstellt.

 

Hinweis:
Wenn der jeweilige Hersteller verlangt, dass für sein Produkt für die Wartung eine Ausbildung bei ihm absolviert werden muss (z.B. HSG) muss das respektiert werden.