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Es gibt in der Schweiz weder Zulassungsbedingungen für Ausbildner und Ausbildungsstätten noch Gesetze, welche die Verantwortlichkeiten von Ausbildnern für PSAgA spezifisch regeln würde.
Demnach wird bei Unfällen jeder Fall individuell analysiert und beurteilt - auch bezüglich Umfang und Qualität der Ausbildung (Vergl. VUV Art. 5 & 8).
Entsprechend liegt es in der Eigenverantwortung der Ausbildungsanbieter und deren Ausbildner, gewisse Mindestanforderungen bezüglich Fachwissen und Ausbildungsinfrastruktur zu erfüllen.
Erfahrungsgemäss benötigt man für eine seriöse Ausbildung der Mitarbeiter mindestens einen Tag in einer vorbereiteten Umgebung und einem erfahrenen und vorbereiteten Ausbildner.

Aufgrund regelmässiger Anfragen interssierter Personen wurde hier ein einfaches Anforderungsprofil an einen Ausbildner PSA gegen Absturz zusammengestellt.
(vor allem ist aber gesunder Menschenverstand und Verantwortungsbewusstsein gefragt)

Grundanforderungen an die Ausbildner:
1. Die Gruppengrösse pro Ausbildner darf maximal 6-8 Personen betragen.
2. Ein Ausbildner muss sich seiner Verantwortung vollumfänglich bewusst sein und über das notwendige Fachwissen (PSAgA & Anwendungsfall) und Erfahrung verfügen.

Der Ausbildner verfügt über fundierte Kenntnisse von:

  • PSAgA Materialkunde
  • Gesetzliche Grundlagen (UVG, VUV, BauAV)
  • Produktesicherheitsgesetz & PSA-Richtlinie, Festigkeit von PSAGA
  • Normen zu PSAgA (EN361, 358, 360 etc.)
  • Planung, Montage von Anschlagpunkten / Anschlagseinrichtungen (EN795 A bis E) 
    --> Fest installierte, temporäre & Anschlagpunkte in der Tragstruktur, inklusive deren fachgerechter Planung, Montage, Prüfung sowie erforderliche Markierung und Dokumentation
  • Priorisierung der Methoden / Techniken (Gesetz & Stand der Technik)
  • Sturzphysik (Fangstoss, Sturzfaktor)
  • Sicherungstheorie à Rückhaltesystem, Arbeitsplatzpositionierung, Sturzauffangsystem
  • Selbst- und Fremdsicherung
  • Beherrscht den Aufbau und das Begehen eines temporären, horizontalen Anschlagpunkte-Systems mit oder ohne verbindendes Seil (Lifeline)  Vektorkräfte!
  • Kenntnisse im Umgang mit permanenten Steigschutzsystemen (EN353 Problematik bei Steigschutzleitern etc.) und permanenten Personensicherungsanlagen (horizontal & vertikal)
  • Kann die korrekte Auswahl geeigneter Höhensicherungsgeräten kontrollieren und Vermitteln (Horizontaleinsatz, Kantenprüfung, Echtkantenproblem etc.)
  • Seil- und Knotenkunde
  • korrekte Bestimmung des notwendigen Sturzraums in allen Systemen (Kollisionsgefahr)
  • Hängetrauma und Wirkung auf den menschlichen Körper
  • Beherrscht die Rettung von verunfallten Personen nach unten und wo nötig nach oben aus Seilsystemen gemäss erstelltem Rettungskonzept .
  • Kennt die Rettungsgeräte, die auf dem Markt angeboten werden und weiss wie diese eingesetzt werden.
  • Vorstieg über Dachhaken zu zweit (analog Kletterhalle)
  • Vorstieg über Dachhaken invers mit Seilsack auf Vorsteiger (Seil am Boden fest verankert)
  • Vorstieg in Modulgerüst, Mast oder Hochregallager mit Y-Haken etc.
  • Anwendung Big-Shot (Industrieschleuder)
  • Gültiger Nothelfer- oder Samariterkurs
  • Grundkenntnisse in Methodik-Didaktik
  • kann ein projektspezifisches Sicherheits- und Rettungskonzept für PSAGA erstellen und vermitteln

Diese Auflistung ist nicht abschliessend und muss mit Berufsgattungsspezifischem know-how des Zielpublikums kombiniert werden können.